Uzwil +41 71 951 48 48 Öffnet wieder 10.11. um 08:30 Flawil +41 71 393 37 37 Öffnet wieder 10.11. um 08:30 Herisau +41 71 351 37 37 Öffnet wieder 10.11. um 08:30
Hörberatungsraum für die Hörgeräte-Beratung bei ADLER Optik & Akustik

Was kostet ein Hörgerät? Preis, AHV und IV

Was kostet ein Hörgerät, und was zahlen AHV und IV dazu? Die kurze Antwort: Der Preis hängt von Technik und Bauform ab, und je nach Situation gibt es Unterstützung durch AHV oder IV. Wir beraten Sie dazu persönlich in Uzwil, Flawil und Herisau.

Was kostet ein Hörgerät?

Die Kosten hängen von der gewählten Technologiestufe, der Bauform und Ihrem Hörprofil ab. Ein pauschaler Katalogpreis wäre deshalb wenig hilfreich. Nach der Höranalyse erhalten Sie von uns eine klare Offerte, bevor Sie sich entscheiden, und Sie tragen das Gerät zuerst 30 Tage kostenlos im Alltag Probe. Mehr zur Auswahl und zum Probetragen finden Sie auf unserer Seite zu Hörgeräten.

So unterstützen AHV und IV

Je nach Lebenssituation beteiligen sich die IV oder die AHV mit einem Beitrag an Ihrem Hörgerät; für Kinder und Jugendliche gelten eigene Regeln. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir gemeinsam mit Ihnen. Bei Unterlagen und Abrechnung unterstützen wir Sie gerne.

So läuft es ab

  1. Abklärung bei der HNO-Fachperson

    Für einen Beitrag von AHV oder IV braucht es zuerst eine Untersuchung bei einer HNO-Ärztin oder einem HNO-Arzt (ORL). Wir arbeiten mit den Praxen der Region zusammen und sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen.

  2. Beratung und Probetragen bei uns

    Nach der Höranalyse wählen wir gemeinsam ein passendes Gerät und passen es an Ihr Gehör an. Danach testen Sie es 30 Tage in Ihrem Alltag.

  3. Anmeldung und Abrechnung

    Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung und bei der Abrechnung mit AHV oder IV. Sie erhalten vorab eine Offerte, in der der Beitrag bereits berücksichtigt ist.

Was Sie selbst tragen

Entscheiden Sie sich für ein Gerät, das über dem Beitrag von AHV oder IV liegt, tragen Sie die Differenz selbst. Deshalb erhalten Sie bei uns vor jedem Kauf eine transparente Offerte. So wissen Sie vorab genau, womit Sie rechnen können. Reinigung, Filterwechsel und Nachjustierung sind nach dem Kauf für die gesamte Lebensdauer kostenlos.

Weiterführend: Hörakustik bei uns, Hörgeräte kostenlos probetragen und unser Beitrag Altersschwerhörigkeit erkennen.

Ihr Termin bei uns

Ob erstes Hörgerät oder Wiederversorgung: Gerne können Sie einen Beratungstermin in Uzwil, Flawil oder Herisau vereinbaren. Wir klären mit Ihnen die Unterstützung durch AHV oder IV und begleiten Sie bis zur Abrechnung.

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Häufige Fragen

Zahlt die IV oder die AHV an mein Hörgerät?

Je nach Situation ja: Im Erwerbsalter ist die IV zuständig, im Rentenalter die AHV. Voraussetzung ist eine Abklärung bei einer HNO-Fachperson. Was für Sie gilt, klären wir gemeinsam.

Muss ich vor dem Kauf zur HNO-Ärztin oder zum HNO-Arzt?

Für einen Beitrag von AHV oder IV ja. Beratung, Hörtest und Probetragen bei uns sind jederzeit direkt möglich.

Was, wenn das gewünschte Hörgerät mehr kostet als der Beitrag?

Dann tragen Sie die Differenz selbst. Welches Gerät für Sie sinnvoll ist, besprechen wir transparent in der Beratung, und Sie sehen es vorab in der Offerte.

Wir beraten Sie gerne persönlich

Ihre Fragen sind willkommen. Unser Fachteam in Uzwil, Flawil und Herisau nimmt sich Zeit für Sie.

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