Ein plötzlicher Hörverlust, ein Druckgefühl im Ohr oder ein Klingeln, das nicht weggeht: Solche Anzeichen gehören zuerst in ärztliche Hände, möglichst zeitnah zu Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer HNO-Ärztin/einem HNO-Arzt (ORL). Bleibt danach eine Hörminderung zurück, sind wir in Uzwil, Flawil und Herisau für Sie da, mit einem kostenlosen Hörtest und ehrlicher Beratung.
Ein Hörsturz ist eine plötzliche, meist einseitige Hörminderung im Innenohr, für die keine äussere Ursache erkennbar ist. Er tritt unerwartet auf und verunsichert viele Betroffene zunächst. Wichtig ist, ihn ernst zu nehmen und dabei ruhig zu bleiben: Der erste und wichtigste Schritt führt zu einer Ärztin, einem Arzt oder direkt zu einer HNO-Praxis, denn nur dort untersucht man Ihr Ohr und legt die weiteren Schritte fest. Unser Teil beginnt danach: Bleibt nach der ärztlichen Behandlung eine Hörminderung zurück, sind unsere diplomierten Hörakustikerinnen und Hörakustiker sowie unser Hörakustikermeister für Sie da, mit einem kostenlosen Hörtest und einer ehrlichen Beratung zu den nächsten Schritten, in Zusammenarbeit mit Ihrer HNO-Ärztin oder Ihrem HNO-Arzt.
Was ist ein Hörsturz?
Ein Hörsturz ist eine plötzlich auftretende, meist einseitige Hörminderung oder ein Hörverlust im Innenohr, für die keine äussere Ursache erkennbar ist. Die genaue Ursache bleibt meist ungeklärt. Betroffen ist praktisch immer nur ein Ohr.
Wichtig für die Einordnung: Ein Hörsturz ist kein Lärmschaden. Lärmschwerhörigkeit entsteht durch jahrelange, dauerhafte Lärmbelastung und ist damit ein ganz anderer, schleichender Vorgang. Ein Hörsturz dagegen tritt akut und ohne bekannte Ursache auf.
Symptome und Begleiterscheinungen
Diese Anzeichen können auf einen Hörsturz hindeuten; oft treten mehrere gleichzeitig auf.
- Plötzlicher Hörverlust: Eine plötzliche, meist einseitige Hörminderung, oft ohne jede Vorwarnung. Das ist das Kernsymptom.
- Druckgefühl oder «Watte im Ohr»: Das Gefühl, ein Ohrstöpsel oder Watte stecke im Ohr, ist häufig das erste wahrgenommene Anzeichen.
- Tinnitus: Ein neu auftretendes Klingeln, Pfeifen oder Rauschen begleitet einen Hörsturz sehr häufig.
- Schwindel: Seltener, aber ernst zu nehmen. Tritt zusätzlich Schwindel auf, ist eine rasche ärztliche Abklärung besonders wichtig.
Abgrenzung: Ist es wirklich ein Hörsturz?
Nicht jedes «Ohr ist zu» ist ein Hörsturz. Diese Zustände fühlen sich ähnlich an, haben aber andere Ursachen im äusseren Ohr oder Mittelohr.
- Ohrenschmalzpfropf: Ein Ohrenschmalzpfropf verschliesst den Gehörgang mechanisch von aussen, anders als der Hörsturz, der im Innenohr entsteht.
- Erkältung oder verstopfte Nase: Bei einer Erkältung kann die Belüftung des Mittelohrs vorübergehend gestört sein, was sich ähnlich anfühlen kann wie ein Hörsturz.
- Lärmschwerhörigkeit: Sie entsteht durch jahrelange Lärmbelastung und ist damit ein anderer, schleichender Vorgang als der akute Hörsturz.
Welche Ursache dahintersteckt, klärt Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder die HNO-Praxis. Bei plötzlichen oder anhaltenden Beschwerden lohnt sich deshalb in jedem Fall eine Untersuchung.
Was jetzt tun bei Verdacht auf einen Hörsturz
So gehen Sie vor, wenn Sie eines der oben genannten Anzeichen bei sich bemerken.
- Ruhe bewahren
Ein klarer Kopf hilft Ihnen jetzt am meisten. Nehmen Sie die Anzeichen bitte ernst und handeln Sie überlegt.
- Zeitnah ärztlich abklären lassen
Bitte vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin bei Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder direkt bei einer HNO-Praxis. Am besten schildern Sie die Beschwerden möglichst genau: seit wann, welches Ohr, welche Begleiterscheinungen.
- Nachsorge: kostenloser Hörtest bei uns
Bleibt nach der ärztlichen Behandlung eine Hörminderung zurück, sind wir mit einem kostenlosen Hörtest für Sie da, an unseren Standorten in Uzwil, Flawil und Herisau.
Wenn eine Hörminderung zurückbleibt: unser Beitrag danach
Bleibt nach der ärztlichen Behandlung eine Hörminderung zurück, beginnt unser Teil der Begleitung: Ein rund 30-minütiger kostenloser Hörtest an einem unserer drei Standorte in Uzwil, Flawil oder Herisau zeigt, ob und wie stark das Gehör betroffen ist. Unsere diplomierten Hörakustikerinnen und Hörakustiker sowie unser Hörakustikermeister erklären Ihnen die Ergebnisse verständlich und beraten Sie zu den passenden nächsten Schritten, gerne in Zusammenarbeit mit Ihrer HNO-Ärztin oder Ihrem HNO-Arzt.
Ist nur ein Ohr dauerhaft stärker betroffen, kann neben klassischen Hörsystemen auch eine spezielle Versorgungsform infrage kommen. Ein sogenanntes CROS- oder BiCROS-Hörsystem überträgt dabei den Schall vom schlechteren zum besseren Ohr. Ob eine solche Lösung für Sie sinnvoll ist, klären wir gerne im persönlichen Beratungsgespräch. Begleitet ein Ohrgeräusch die Hörminderung, unterstützen wir Sie zusätzlich mit unserer Tinnitus-Beratung.
Vorbeugen, wo es geht
Die genaue Ursache eines Hörsturzes bleibt meist unbekannt. Unabhängig davon lohnt sich ein gut geschütztes Gehör: Massgefertigter Gehörschutz reduziert die Lärmbelastung bei Konzerten, im Beruf oder in der Freizeit und schützt so vor lärmbedingten Gehörschäden.
Nach der ärztlichen Abklärung: Wir sind für Sie da
Wurde bei Ihnen ein Hörsturz ärztlich festgestellt und behandelt, und es bleibt eine Hörminderung zurück? Gerne können Sie einen Termin für unseren kostenlosen Hörtest an einem unserer drei Standorte in Uzwil, Flawil oder Herisau vereinbaren. Unser Team nimmt sich Zeit für eine ehrliche Beratung zu den nächsten Schritten. Was ein schleichender Hörverlust im Alter dagegen bedeutet, lesen Sie in unserem Beitrag Altersschwerhörigkeit erkennen.
Häufige Fragen
Heilt ein Hörsturz von selbst wieder aus?
Das hängt vom Einzelfall ab. Deshalb lohnt es sich, die Ursache zeitnah ärztlich abklären zu lassen.
Was, wenn nach dem Hörsturz eine Hörminderung zurückbleibt?
Dann sind wir für Sie da: Ein rund 30-minütiger, kostenloser Hörtest an einem unserer drei Standorte in Uzwil, Flawil oder Herisau zeigt, ob und wie stark das Gehör betroffen ist. Unsere diplomierten Hörakustikerinnen und Hörakustiker sowie unser Hörakustikermeister beraten Sie danach zu den passenden nächsten Schritten, von Hörsystemen bis zu speziellen Versorgungsformen bei einseitiger Hörminderung, gerne in Zusammenarbeit mit Ihrer HNO-Ärztin oder Ihrem HNO-Arzt.


